Die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Private Krankenversicherung, Beihilfeempfänger:
Die Versicherungsträger von Privatversicherten und Beihilfeberechtigten erstatten in der Regel die Kosten für die Psychotherapie, vorausgesetzt, es liegt eine medizinische Indikation für Psychotherapie vor. Dies hängt jedoch von Ihrem individuellen Versicherungstarif ab. Klären Sie deswegen vor dem Erstgespräch ob und in welcher Höhe die Kosten übernommen werden und welche Formulare Ihre Krankenversicherung für die Beantragung einer Therapie benötigt. Ich unterstütze Sie gerne durch die fachliche Begründung des Therapieantrags.
Angehörige der Heilfürsorge der Bundespolizei und Bundeswehr:
Kinder und Jugendliche, die als Angehörige von Bundeswehrsoldat*innen oder Bundespolizist*innen (Heilfürsorge) mitversichert sind, können ebenfalls in der psychotherapeutischen Privatpraxis behandelt werden.
Gesetzliche Krankenversicherung:
Als Privatpraxis kann ich nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Sie können jedoch jederzeit eine psychotherapeutische Behandlung als Selbstzahler in Anspruch nehmen.
Selbstzahler:
Aus unterschiedlichen Gründen kann der Wunsch entstehen, die Kosten für eine Psychotherapie selbst zu tragen. Bei Selbstzahlern wird keine Diagnose an die Krankenkasse übermittelt. In diesem Fall kann die Therapie ohne Antragstellung direkt aufgenommen werden.
Die Leistungsabrechnung richtet sich ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).